Rechtsgebiete
Der Tätigkeitsbereich der Kanzlei ist breit gefächert und auf die umfassende Beratung und gerichtliche sowie außergerichtliche Vertretung privater Mandanten, Handwerksbetriebe, mittelständischer Firmen und Freiberufler in den diese typischerweise betreffenden Rechtsgebieten ausgerichtet.
Herr Rechtsanwalt Mansius hat zusätzlich die Ausbildung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht erfolgreich abgeschlossen und sich zum Mediator sowie für Mediation in Wirtschaftssachen ausbilden lassen.
Vor allem ein Rechtsanwalt muss sich nach unserer Überzeugung den ständigen Änderungen und der Weiterentwicklung der schnelllebigen medialen Gesellschaft stellen.
Wir werden von den meisten Mandanten in nahezu allen rechtlichen Angelegenheiten beauftragt. Damit sind wir regelmäßig als der klassische Haus- und Familienanwalt tätig, der neben der zunehmenden und in vielen Fällen überflüssigen Spezialisierung immer anonymer werdenden Großkanzleien auch in Zukunft der Fels in der Brandung bleiben wird.
Denn in erster Linie führen ein gutes und echtes Vertrauensverhältnis zwischen Mandaten und Anwalt in Verbindung mit Interesse und dem Wissen um die individuellen Umstände und Bedürfnisse zum dauerhaften Erfolg.
Rufen Sie uns bei Fragen unverbindlich an, kontaktieren Sie uns per Email oder suchen Sie uns einfach während der Kanzleizeiten auf.
Ihre Anwaltskanzlei Friedrich Mansius